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Waffenpsychologische Verlässlichkeitüberprüfung
gemäß 1. Waffengesetz - Durchführungsverordnung - WaffV

Seit dem Waffengesetz 1997 verlangt die Behörde für
die Genehmigung
einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches
Gutachtens zur Bestätigung der Verlässlichkeit.

Als Sachverständige für das Waffengesetz - DVO
bin ich berechtigt, die vorgeschriebenen Untersuchungen
durchzuführen und dieses Gutachten für Sie zu erstellen.

Kommen Sie möglichst ausgeruht zur Testung! |
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Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten für die Durchführung betragen für die Erstuntersuchung pauschal € 236.- exkl. Mwst.

In Kooperation mit der Firma EUROGUNS
bieten wir Ihnen das psychologische Verlässlichkeits-Gutachten
und den Waffenführerschein zum besonders günstigen Paketpreis an.
Bitte buchen Sie für dieses PAKET wie
unter http://www.euroguns.at/waffenfuehrerschein beschrieben. Die Testung in Form von Fragebögen findet eine Stunde vor Kursbeginn im Schulungszentrum (Hauptstr. 110, 1140 Wien) statt. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse findet ein abschließendes Untersuchungsgespräch bei Frau Dr. Slanar statt.
Für das Abschlussgespräch benützen Sie bitte diesen Link zur Terminvereinbarung bei Fr. Dr. Slanar und buchen einen
Gesprächstermin, der freilich erst nach Ihrem Waffenkurs stattfinden kann.

ACHTUNG: Bei schwachen Deutsch-Kenntnissen wird die Verlässlichkeitsprüfung direkt bei Fr. Dr. Slanar durchgeführt (NICHT bei euroguns buchen, sondern unter http://www.slanar.at/terminvereinbarung.htm.
Wichtige Information für männliche Österreicher
Sie müssen ab 1.11.2025 den Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte vor der waffenpsychologischen Verlässlichkeitüberprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich erst für einen Termin an, wenn Sie den Antrag bei der Behörde gestellt haben!
Beim Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie
- für den Wehrdienst tauglich sind oder
- den Präsenz-/Zivildienst bereits abgeleistet haben oder
- nicht wehrpflichtig sind.
Wurden Sie als untauglich eingestuft, müssen Sie die Ergebnisse der Stellungsuntersuchung an die Behörde übermitteln.
Sie müssen bei der Antragstellung außerdem bekannt geben, dass ich das Gutachten erstellen werde.
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